Sachzuwendungen

Sachzuwendungen ohne besonderen Anlass

Ab dem 1. Januar 2022 können Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern ohne besonderen Anlass monatlich Sachzuwendungen bis zu 50,00 € incl. Umsatzsteuer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Sachbezüge sind Zusatzleistungen vom Arbeitgeber, wie zum Beispiel Tank- oder Essensgutscheine, ein Jobticket und die Kosten für die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Bis zur Sachbezugsfreigrenze sind diese Leistungen für Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Sachzuwendung existiert zusätzlich zu der Sachzuwendung aus besonderem Anlass.

Sachzuwendungen aus besonderem Anlass

Neben Sachzuwendungen ohne besonderen Anlass gibt es auch Sachzuwendungen „aus besonderem Anlass“. Dazu zählen Gelegenheitsgeschenke wie z. B. Blumen oder Bücher, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen aus besonderem persönlichem Anlass (z. B. Geburtstag, Heirat, Geburt eines Kindes) schenkt. Diese Geschenke sind lohnsteuer- und beitragsfrei, sofern sie den Wert i. H. v. EUR 60,00 einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigen.

Wenn der Wert der Sachzuwendungen diese Freigrenze übersteigt, ist diese Zuwendung vollumfänglich Umfang steuer- und beitragspflichtig. Aber sie ist kein Jahresbetrag, sondern kann mehrfach im Jahr und sogar mehrfach im Monat vergeben werden (So existieren beispielsweise zum Geburtstag, zur Verlobung, Hochzeit oder zur Geburt oder Einschulung von Kindern des Arbeitnehmers).

Tank- und Geschenkgutscheine

Seit 2020 wird zwischen Barlohn und Sachlohn unterschieden. Nicht begünstigte Geldeinnahmen sind zum Beispiel:

  • Zweckgebundene Geldleistungen
  • Nachträgliche Kostenerstattungen
  • Geldkarten

Begünstigte Sachlöhne sind dagegen beispielsweise:

  • Gutscheine, die keine Zahlungsdienste sind
  • Geschenkkarten, die jeweils nur beim Aussteller des Gutscheins eingelöst werden können
  • Geschenkkarten oder City-Cards, die in einem begrenzten Kreis bei ausgewählten Geschäften oder Dienstleistungsbetrieben eingelöst werden können
Ebay-Gutscheine und Amazon-Gutscheine sind damit nicht mehr begünstigt, es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Verkauf und die Versendung nur durch Amazon Deutschland abgewickelt werden und das erworbene Produkt nicht gegen Entgelt zurückgegeben werden kann.
Aufzeichnungen im Lohnkonto

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden einzelnen gewährten Sachbezug im Lohnkonto unter Angabe des Wertes und des Übergabetages festzuhalten.

Der Arbeitnehmer muss die Übergabe des Gutscheins mit Datum und Unterschrift bestätigen.